56588 Waldbreitbach
Telefon: | 02638 925-110 |
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Telefax: | 02638 925-272 |
E-Mail: | dienstleistungen@marienhaus.de |
Internet: | http://www.marienhaus-dienstleistungen-gmbh.de |
Mit dem Inkrafttreten der neuen Strahlenschutzverdnung (StrSchtzV) zum 01.01.2019 wird, bei der Anwendung ionisierender Strahlung am Menschen, die Mitarbeit bzw. Beratung durch einen MPE gefordert. Dieser MPE muss entsprechend der StrSchzV auf dem jeweiligen Anwendungsgebiet die Fachkunde besitzen.
Diese Anforderungen ergeben sich aus dem Eurotom 2013/59 Artikel 58 und dem daraus resultierendem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG). In der StrSchtzV wurden dann die Einsatzgebiete und Aufgaben des MPE detailliert beschrieben.
Für die Umsetzung gab es eine Empfehlung der SSK und des BfS, dass der MPE nicht immer am Ort des Geschehens sein muss. Im Falle eines Vorkommnisses würde auch der darauffolgende Arbeitstag ausreichend sein.
Die Deutsche Gesellschaft für med Physik (DGMP) und die AG Physik und Technik der Deutschen Röntgengesellschaft ermittelten in einem Positionspapier den Personalschlüsse für MPEs. Es ergeben sich demnach
Diese Stellungnahme der SSK und des BfS sowie das Positionspapier für den Personalbedarf veranlasste die Marienhaus Dienstleistungen GmbH, eine zentrale MPE Stelle zu etablieren.
Somit ist die MHDL in der Lage die Aufgaben eines MPE als externe Dienstleistung für Krankenhäuser, MVZs und radioologische Praxen anzubieten.
Die Leistungen der zentralen MPE Stelle entsprechen den Aufgaben des Medizinphysik-Experten laut §132 StrSchtzV
Zur Umsetzung dieser Aufgaben des MPE kommt ein webbasiertes Dosismanagementsystem zum Einsatz, welches die erforderlichen Daten von jedem Pacs System oder Modalität verarbeiten kann.
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